Home     News     Werbeagentur     Werbetechnik     Internet     Jobs     Kunden     Fernwartung     Kontakt     Impressum  
      ______________________
       Specials
      ______________________
       Drucksachen
      ______________________
       Testkauf
      ______________________
       Verträge
      ______________________
       Team
      ______________________
       Werbemittel
      ______________________
       Werbeartikel
      ______________________
       Werbelexikon
      ______________________
       Angebot
      ______________________
       Briefing

Abmahnung

Schreiben eines Unternehmens (oder eines so genannten Abmahnvereins) an einen Wettbewerber, in dem dieser aufgefordert wird, eine bestimmte Werbe- bzw. Geschäftspraxis künftig zu unterlassen und sein Einverständnis durch das Zurücksenden einer vorformulierten Erklärung zu dokumentieren. Das abgemahnte Unternehmen kann die Unterlassungserklärung unverändert bzw. abgewandelt akzeptieren oder unter Angabe der Gründe zurückweisen. Durch die Abgabe einer Unterlassungser-klärung verpflichtet sich das abgemahnte Unternehmen (zur Über-nahme der Abmahnkosten und) zur Zahlung einer Vertragsstrafe, falls es den gleichen Verstoß nochmals begeht


  Nutzungsbestimmungen /AGB  webmaster© 2012 citylights werbung + medien - letzte Änderung:  13.03.2012